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Einsparverordnung EnSikuMav bis Mitte April 2023 verlängert

22.03.2023 |

Update: Der Geltungszeitraum der Verordnung für kurzfristige Maßnahmen wurde verlängert. Sie gilt nun bis zum 15. April 2023!

Ursprüngliche Meldung: Die Botschaft ist klar, es muss Energie gespart werden. Die Bundesregierung hat jetzt zwei Verordnungen auf den Weg gebracht, die das regeln sollen. Die eine adressiert die kurzfristigen Maßnahmen, die mit Beginn des Oktobers umzusetzen sind. Sie ist seit dem 1.9.2022 in Kraft und trägt die Bezeichnung EnSikuMaV. Mittelfristige Maßnahmen sind in der EnSimiMaV aufgelistet.
Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung –EnSikuMaV)
Gültig vom 1.9.2022 bis 15.4.2023 (Frist wurde verlängert!)
Für kirchliche Einrichtungen sind beispielsweise relevant (Details siehe Verordnung):
  • Absenkung der Nutztemperaturen. Für öffentliche Gebäude wird dies vorgegeben. Für alle anderen Gebäude werden die Mindesttemperaturen der Arbeitsschutzrichtlinie um jeweils 1 Grad abgesenkt, so dass beispielsweise in kirchlichen Verwaltungen eine geminderte Raumtemperatur von 19° C möglich ist. Ausnahmen davon gelten für Schulen, Krankenhäuser und sinngemäß für Kitas.
  • Im öffentlichen Raum wird die Außenbeleuchtung von Kirchen von 22 bis 16 Uhr abgeschaltet. Das sollte auch dort Vorbild sein, wo die Kirchengemeinden selber für die Außenbeleuchtung (das Anstrahlen der Fassade) verantwortlich sind. Ausnahmen können bei Gottesdiensten oder Konzerten möglich sein („Kulturveranstaltungen“ sagt die Verordnung).
  • Im Fall, dass Kirchengemeinden Wohnraum vermieten, sind ebenfalls einige Regeln zu beachten. So sind die Informationen von Energieversorgern direkt an die Mieter*innen weiterzuleiten und es muss über Energiesparmöglichkeiten informiert werden. Bei Objekten mit mehr als 10 Wohneinheiten gibt es eine Übergangsfrist. Mieter_innen sind von der Pflicht entbunden, Mindesttemperaturen einzuhalten, sofern dies vertraglich vereinbart ist.