BUND-Projekt „Die Nachtretter“ des Der BUND-Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald

15.09.2022 |

Mit diesem Projekt soll den Menschen vermittelt werden, wie wertvoll und schützenswert die Dunkelheit der Nacht ist und zu einem sinnvollen Umgang mit Licht anregen. Das Projekt wird gefördert von der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg.

Bei der „Lichtverschmutzung“, also einem Zuviel an nächtlicher Beleuchtung, geht es um ein Thema, das alle betrifft: Die Menschen, die Tiere und die Pflanzen. Denn der Tag-Nacht-Rhythmus ist der Taktgeber des Lebens und den haben wir Menschen mit der nächtlichen Beleuchtung gehörig durcheinandergebracht. Den nachtaktiven Tieren haben wir die Nacht gestohlen, den tagaktiven die Nachtruhe und auch auf uns Menschen und sogar auf die Stadtbäume hat sie negative Auswirkungen. Aktuelle Forschungsergebnisse rücken die Lichtverschmutzung als eine der Hauptursachen für den dramatischen Rückgang von nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen und das Insektensterben in den Fokus. Der Verlust der Biodiversität hat also viel damit zu tun, wie viel künstliches Licht wir unserer Umwelt zumuten. Darüber hinaus liegt in der Reduzierung der Beleuchtung ein enormes Energieeinsparpotenzial. Dieses auszunutzen ist in Zeiten eines globalen Klimawandels und des Ukrainekrieges dringender denn je zuvor. Stromsparen ist somit auch ein Zeichen für Solidarität mit den Menschen in der Ukraine und in den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Ländern.
 
Sehr viele Kirchengemeinden engagieren sich in großem Maße und in vorbildlicher Weise für den Artenschutz. In den Kirchtürmen werden Brutkästen angebracht, in so manchen Dachstühlen hängen die letzten bekannten Kolonien seltener Fledermausarten und in den Pfarrgärten stehen Insektenhotels und es blüht hie und da für Wildbienen und Schmetterlinge. Mancherorts sind die Kirchen inzwischen sogar die letzten Rückzugsgebiete für Fledermäuse, Turmfalken, Schleiereulen, Mauersegler und andere Gebäudebrüter. Aber schon mit einem einzigen Strahler können die so geschaffenen Brutplätze und Fledermausquartiere zunichtegemacht werden.
 
Nach der EnSikuMaV ist das Anstrahlen von öffentlichen Nichtwohngebäuden, Kirchen und Baudenkmälern nicht mehr gestattet.